Fenster schließen

Steuerfreistellung der Beiträge

Bestimmte Altersvorsorgeaufwendungen sind als Sonderausgaben abziehbar. Als Aufwendungen zur Altersvorsorge gelten im Sinne des Gesetzes Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zu berufsständischen Versorgungen, die Alterssicherung der Landwirte und die sogenannte Basisrente (auch Rürup-Rente genannt).

Generell besteht die Möglichkeit, im Rahmen dieser Altersvorsorgeaufwendungen die Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) zur Minderung der Steuerlast zu verwenden. Es gibt jedoch keine pauschale Förderung, sondern es hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Steuerpflichtigen ab.

Die Aufwendungen für die Altersvorsorge werden bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro steuerfrei gestellt. Derzeit sind diese Aufwendungen jedoch nur beschränkt abziehbar, sie werden aber schrittweise erhöht: in 2005 auf 60 Prozent der innerhalb des Höchstbetrages gezahlten Beiträge einschließlich des Arbeitgeberanteils.

In den folgenden Jahren wird dieser Satz jährlich um 2 Prozentpunkte angehoben, so dass die Aufwendungen ab 2025 zu 100 % abgezogen werden können. Für das Jahr 2012 können 74 Prozent in Anrechnung gebracht werden, das sind 14.800 Euro.

Impressum